Information

 

 

Vorwort

Rechtliche Rahmenbedingungen

Berechnungsverfahren

Datengrundlagen und Umsetzung der Kartierung

            Vorbemerkung

Digitales Geländemodell

Straßen

Lärmschutzeinrichtungen

Gebäude

Einwohner / Wohnungen

Darstellung der Ergebnisse (Isophonenkarten, Betroffenheit)

Ansprechpartner

Lärmschutzprogramme

Ausblick

FAQ

Links


Vorwort

 

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat das Ministerium für Umwelt des Saarlands (MfU) das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) an der FH Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld beauftragt, die Strategische Lärmkartierung für die ca. 250 km betroffenen Straßen über 6 Millionen KFZ pro Jahr im Rahmen eines Forschungsprojekts durchzuführen. Das Projekt wurde von Frau Prof. Dr. Kerstin Giering geleitet.

 


Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ („EU-Umge­bungs­lärmrichtlinie“) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein „gemeinsa­mes Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswir­kungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.

                                     

Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärm­karten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß infor­miert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen in Form eines Aktionsplans auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu lassen. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor:

 

In einer ersten Stufe sind bis zum 30. Juni 2007 für Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrs­straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (das sind ca. 16.400 KFZ pro Tag), Haupteisen­bahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen - Starts oder Landungen - pro Jahr Strategische Lärmkarten zu erstellen.

 

Bis zum 18. Juli 2008 müssen, von diesen Karten ausgehend, Aktionspläne ausge­arbeitet werden, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, die durch diese Quellen verursacht werden, geregelt werden.

 

In einer zweiten Stufe bis zum 30. Juni 2012 und danach alle 5 Jahre sind für alle Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000, für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Hauptei­senbahnstrecken mit einem Ver­kehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen Strategi­sche Lärmkarten zu erstellen.

 

Bis zum 18. Juli 2013 und danach alle 5 Jahre müssen Aktionspläne für die Ballungsräume, die Hauptver­kehrs­straßen sowie die Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen ausgearbeitet werden.

 

Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte am 24. Juni 2005 mit dem § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Am 06. März 2006 wurde die „34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV)“ erlassen. Durch diese werden insbesondere die durch die Richtlinie vorgegebenen Anforderungen an die Lärmkartierung konkre­tisiert und weiter umgesetzt.

 

Eine Konkretisierung der für die Kartierung notwendigen Berechnungsmethoden erfolgte u.a. durch die „Vorläufige Berech­nungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)“ vom 15. Mai 2006 sowie die „Vorläufige Berechnungsmethode für die Ermittlung von Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)“ vom 09. Februar 2007.

 

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in nationales Recht sind klare Vorgaben für die zeitliche Durchführung der Strategischen Lärmkartierung und Aktionspla­nung getroffen worden.

 

Insbesondere die Anhänge IV und VI der Richtlinie sowie die § 5ff. der Verordnung über die Lärmkartierung treffen detaillierte Aussagen über die an die Lärmkarten zu stellenden An­forderungen.

Berechnungsverfahren

Die Ermittlung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr erfolgt in Deutschland generell durch Berechnung.

 

Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet.

 

Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen.

 

Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der Regel unter dem Wert des LDEN.

 

Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt.

 

Die Lärmbelastung wird einerseits bestimmt durch die Straßeneigenschaften. Das sind insbesondere

 

Die DTV und der LKW-Anteil werden durch Zählung der Fahrzeuge (automatisiert oder manuell), in der Regel alle 5 Jahre im Rahmen der Bundesverkehrszählung (BVZ) ermittelt. Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle.

 

Alle Berechnungen wurden mit dem Schallberechnungsprogramm SoundPLAN ausgeführt. Dabei wird aus den o.a. Straßeneigenschaften zunächst die Emission, also die Schallabstrahlung, der Straße ermittelt. Die räumlichen Gegebenheiten werden in einem digitalen Geländemodell nachgebildet. Durch eine Schallausbreitungsrechnung wird die Lärmbelastung (Immission) an den interessierende Orten (Immissionsorten) bestimmt.

 

Die Geräuscheinwirkungen wurden, wie in § 5 Abs. 2, 34. BImschV vorgeschrieben, in einer Höhe von 4 m über dem Boden berechnet. Dies entspricht ungefähr der Höhe des ersten Obergeschosses.

 

Für die flächenmäßige Berechnung der Geräuschbelastung für die Isophonenkarten wurde ein Raster von 10 x 10 m zugrunde gelegt, für die Betroffenheitsanalyse wurden die Immissionsorte entsprechend der VBEB an den Fassaden betrachtet.

Datengrundlagen und Umsetzung der Kartierung

 

Vorbemerkung

Für die Lärmkartierung werden folgende Daten benötigt:

·        Digitales Geländemodell (DGM)

·        Straßendaten

·        Lage und Eigenschaften abschirmender Hindernisse (Gebäude, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle)

·        Gebäudedaten

·        Einwohner pro Wohngebäude

·        Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude

·        Aussagen zur Umgebung (Flächennutzung)

·        Sonstige (Kommunengrenzen, Orthophotos)

 

Die Daten wurden durch die jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt. Sie wurden ggf. in einem Geographischen Informationssystem (GIS) aufbereitet, in das Schallberechnungsprogramm SoundPLAN eingelesen, weiter bearbeitet und validiert.

 

Die Daten spiegeln die Situation zum Zeitpunkt der Datenerhebung wider; sind also nicht tagesaktuell. Das kann sich bspw. im Fehlen von Gebäuden (z.B. in Neubaugebieten), dem noch Vorhandensein inzwischen abgerissener Gebäude sowie ggf. auftretenden Änderungen der Streckenführung der Straßen äußern. Bei den Straßendaten wurde auf die Werte der Bundesverkehrszählung 2000 zurückgegriffen, da zum Zeitpunkt der Bearbeitung die Ergebnisse der Bundesverkehrszählung 2005 noch nicht vorlagen.

Digitales Geländemodell

Aus Höhenpunkten und Höhenlinien wird ein Digitales Geländemodell berechnet, das die Geländestruktur widerspiegelt.
Im Bereich der L132 (St. Wendel) waren wesentliche Lücken in den Höheninformationen enthalten, so dass in diesem Bereich kein DGM berechnet werden konnte und die Berechnung der Lärmbelastung mit ebenem Gelände erfolgte. Datenlücken bei den Höhenpunkten traten auch in anderen Bereichen des Saarlands auf, so bspw. in der Umgebung der A 8. In einigen Bereichen des Saarlands können auch Abweichungen zur tatsächlichen Geländestruktur auftreten. Diese Unstimmigkeiten in den Ausgangsdaten können im Rahmen der Kartierung nicht aufgehoben werden.

Straßen

Es wurden die Verkehrsmengenangaben (Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke, LKW-Anteil) der Bundesverkehrszählung 2000 zugrunde gelegt. Die Verkehrszahlen wurden mit einer Prognose auf das Jahr 2006 hochgerechnet. Für die Straßenoberflächen, Geschwindigkeiten der PKW und LKW wurden, da keine da keine differenzierten Angaben dazu vorlagen, Pauschalisierungen angesetzt.

In einzelnen Fällen sind seit 2000 Straßen im Verlauf verändert wurden; diese sind i.a. nicht berücksichtigt.

Lärmschutzeinrichtungen

Lärmschutzwände wurden nur an den betrachteten Straßen berücksichtigt. Lärmschutzwälle sind in vielen Fällen im DGM enthalten.

 

Gebäude

Für die Höhen der Gebäude wurden, da keine Angaben dazu vorlagen, Pauschalisierungen angesetzt.

 

Einwohner / Wohnungen

Die Einwohner standen gebäudegenau zur Verfügung. Die Zahl der Wohnungen wurde aus der Zahl der Bewohner eines Wohngebäudes und der mittleren Personenanzahl (Angaben des Statistischen Landesamts) pro Haushalt ermittelt.

Darstellung der Ergebnisse (Isophonenkarten, Betroffenheit)

Die Isophonenkarten stellen die Geräuschsituation flächenhaft dar.

 

Als Isophonenkarten (Rasterlärmkarten, RLK) werden, wie in § 2 der 34. BImschV gefordert, die beiden Lärmindizes dargestellt LDEN und LNight.

 

Die Isophonenkarten wurden für jede Straße bzw. jeden Straßenabschnitt separat erstellt.

 

Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImschV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klas­senbreite von 5 dB(A)dargestellt:

55 dB(A) < LDEN £ 60 dB(A),

60 dB(A) < LDEN £ 65 dB(A),

65 dB(A) < LDEN £ 70 dB(A),

70 dB(A) < LDEN £ 75 dB(A) sowie

LDEN > 75 dB(A).

 

Für den LNight wird die Lärmbelastungen in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klas­senbreite von 5 dB(A)dargestellt:

50 dB(A) < LNight £ 55 dB(A),

55 dB(A) < LNight £ 60 dB(A),

60 dB(A) < LNight £ 65 dB(A),

65 dB(A) < LNight £ 70 dB(A) sowie

LNight > 70 dB(A).

 

Die Farben für die Darstellung der Isophonenbänder sind entsprechend dem An­hang B der DIN 18005, Teil 2 zu wählen. Das braun skalierte Farbband entspricht also Isophonenwerten von weniger als 55 dB(A), das ocker Farbband entspricht Werten von größer als 55 bis 60 dB(A), das rote Farbband von größer als 60 bis 65 dB(A) usw.

 

Bei Lärmschutzwänden (LSW), die eingetragen sind, aber scheinbar keine Wirkung zeigen, ist zu berücksichtigen, dass viele LSW eine Höhe von ca. 3 m aufweisen, die Isophonenkarten jedoch in einer Höhe von 4 m über Grund gerechnet wurden, so dass die Wirkung der LSW hier kaum zu Tage treten kann.

 

Verengen sich die Isophonen, liegt dies meist an Unebenheiten im Gelände. Steigt direkt neben der Straße das Gelände stark an, kann sich der Schall nicht gleichmäßig ausbreiten und somit kommt es zum Einschnüren der Isophonen.

 

Auch in der Umgebung von Brücken ist das Isophonenbild gestört. Der Schall erfährt auf seinem Weg zum Talboden bereits eine Dämpfung. Somit ist es möglich, dass es in Bereichen, die näher an der Straßenachse liegen, leiser ist, als in solchen Bereichen, die weiter entfernt, aber auf Straßenhöhe liegen.

 

In den Isophonenkarten für den Lärmindikator LDEN ist die Iosphonenlinien mit 70 dB(A) eingezeichnet. Diese stellt den Wert für Lärmsanierung (Grenzwert tags für u.a. Allgemeine Wohngebiete nach der Richtlinie für Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen) dar.

 

In den Isophonenkarten für den Lärmindikator LNight ist die Iosphonenlinien mit 60 dB(A) eingezeichnet. Diese stellt den Wert für Lärmsanierung (Grenzwert nachts für u.a. Allgemeine Wohngebiete nach der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen) dar.

 

Diese Isophonenlinien stellen Werte dar, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden.

 

 

Betroffenheit

 

Die Betroffenheit wird durch die folgenden Parameter beschrieben:

 

Die Angaben zur Betroffenheit erfolgen für jede Straße in jeder Kommune separat. Die betroffene Fläche in km² wird pro Kommune angegeben. Die Analyse der Betroffenheit erfolgt entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImschV.

 

Tabellarisch dargestellt werden die Anzahl der Bewohner in den oben dargestellten Lärmpegelbereichen) sowohl für den Lärmindikator LDEN als auch für den Indikator LNight. Dabei wird einmal die ungerundete Anzahl von Betroffenen angegeben, zum anderen die nach EU-Richtlinie auf die nächste Hunderterstelle gerundete Zahl.

 

Die Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ist nur für den Lärmindikator LDEN darzustellen. Hier erfolgt jeweils eine Bestimmung für den Isophonenbereich größer 55 dB(A), größer 65 dB(A) und größer 75 dB(A). Die Angaben sind kumulativ, d.h. in dem Bereich > 55 dB(A) sind auch die Betroffenheiten mit > 65 dB(A) und > 75 dB(A) enthalten. Bei der Zahl betroffener Wohnungen wird einmal die ungerundete Anzahl angegeben, zum anderen die nach EU-Richtlinie geforderte, auf die nächste Hunderterstelle gerundete Zahl.

Ansprechpartner

Zuständig für die Strategische Lärmkartierung sind nach § 47e BImSchG die Gemeinden.

 

Eine Liste der Adressen der saarländischen Kommunen finden Sie hier:

 

Gemeinde BECKINGEN
Tel.: 06835 / 550
Fax: 06835 / 5543
rathaus@beckingen.de
www.beckingen.de

66701 Beckingen
Bergstraße 48

66694 Beckingen
Postfach 11 54

 

 

Stadt BEXBACH
Tel.: 06826 / 5290
Fax: 06826 / 529-166
info@bexbach.de
www.bexbach.de

66450 Bexbach
Rathausstraße 68

66444 Bexbach
Postfach 13 61

 

 

Stadt BLIESKASTEL
Tel.: 06842 / 9260
Fax: 06842 / 926111
info@blieskastel.de

www.blieskastel.de

66440 Blieskastel
Paradeplatz 5

66431 Blieskastel
Postfach 11 80

 

 

Gemeinde BOUS
Tel.: 06834 / 830
Fax: 06834 / 83142
info@bous.de
www.bous.de

66359 Bous
Saarbrücker Straße 120

66354 Bous
Postfach 12 53

 

 

Stadt DILLINGEN
Tel.: 06831 / 7090
Fax: 06831 / 709228
stadt@dillingen-saar.de
www.dillingen-saar.de

66763 Dillingen
Merziger Straße 51

66750 Dillingen
Postfach 17 80

 

 

Gemeinde ENSDORF
Tel.: 06831 / 5040
Fax: 06831 / 504167
info@gemeinde-ensdorf.de
www.gemeinde-ensdorf.de

66806 Ensdorf
Provinzialstraße 101a

66804 Ensdorf
Postfach 20 89

 

 

Gemeinde EPPELBORN
Tel.: 06881 / 9690
Fax: 06881 / 969222
gemeinde@eppelborn.de
www.eppelborn.de

66571 Eppelborn
Rathausstraße 27

66565 Eppelborn
Postfach 11 20

 

 

Gemeinde FREISEN
Tel.: 06855 / 970
Fax: 06855 / 9777
Gemeinde_Freisen@t-online.de
www.freisen.de

66629 Freisen
Schulstraße 60

66628 Freisen
Postfach

 

 

Stadt FRIEDRICHSTHAL
Tel.: 06897 / 8568-0
Fax: 06897 / 8568155
rathaus@friedrichsthal.de
www.friedrichsthal.de
 

66299 Friedrichsthal
Schmidtbornstraße 12a

66295 Friedrichsthal
Postfach 23 40

 

 

Gemeinde GERSHEIM
Tel.: 06843 / 8010
Fax: 06843 / 80138
info@gersheim.de 
www.gersheim.de

66453 Gersheim
Bliesstraße 19a

66451 Gersheim
Postfach 5 60

 

 

Gemeinde GROSSROSSELN
Tel.: 06898 / 4490
Fax: 06898 / 449130
gemeinde@grossrosseln.de

www.grossrosseln.de

66352 Großrosseln
Klosterplatz 2-36

66347 Großrosseln
Postfach 11 62

 

 

Gemeinde HEUSWEILER
Tel.: 06806 / 9110
Fax: 06806 / 911109
info@heusweiler.de
www.heusweiler.de
 

66265 Heusweiler
Saarbrücker Straße 35

66260 Heusweiler
Postfach 12 80

 

 

Stadt HOMBURG
Tel.: 06841 / 1010
Fax: 06841 / 101555
stadt@homburg.de
www.homburg.de

66424 Homburg
Am Forum 5

66407 Homburg
Postfach 16 53

 

 

Gemeinde ILLINGEN
Tel.: 06825 / 4090
Fax: 06825 / 409109
Gemeinde@illingen.de
www.illingen.de

66557 Illingen
Hauptstraße 86-87

66549 Illingen
Postfach 11 60

 

 

Gemeinde KIRKEL
Tel.: 06841 / 80980
Fax: 06841 / 809810
Gemeinde@kirkel.de
www.kirkel.de

66459 Kirkel
Hauptstraße 10

66454 Kirkel
Postfach 11 85

 

 

Gemeinde KLEINBLITTERSDORF
Tel.: 06805 / 20080
Fax: 06805 / 2008288
info@kleinblittersdorf.de
www.kleinblittersdorf.de

66271 Kleinblittersdorf
Rathausstraße 16-18

66266 Kleinblittersdorf
Postfach 11 29

 

 

Stadt LEBACH
Tel.: 06881 / 59-0
Fax: 06881 / 59211
stadt@lebach.de
www.lebach.de

66822 Lebach
Am Markt 1

66813 Lebach
Postfach 13 20

 

 

Gemeinde LOSHEIM AM SEE
Tel.: 06872 / 609-0
Fax: 06872 / 609180
gemeinde@losheim.de
www.losheim.de

66679 Losheim am See
Merziger Straße 3

66675 Losheim am See
Postfach 12 40

 

 

Gemeinde MANDELBACHTAL
Tel.: 06893 / 8090
Fax: 06893 / 809200
gemeinde@mandelbachtal.de
www.mandelbachtal.de

66399 Mandelbachtal 1
Theo-Carlen-Platz 2

66396 Mandelbachtal 1
Postfach 1 35

 

 

Gemeinde MARPINGEN
Tel.: 06853 / 9116-0
Fax: 06853 / 911635
Gemeinde@Marpingen.de
www.marpingen.de

66646 Marpingen
Urexweilerstraße 11

66641 Marpingen
Postfach 10 61

 

 

Gemeinde MERCHWEILER
Tel.: 06825 / 9550
Fax: 06825 / 955143
gemeinde@merchweiler.de
www.merchweiler.de

66589 Merchweiler
Hauptstraße 82

66584 Merchweiler
Postfach 11 60

 

 

Stadt MERZIG
Tel.: 06861 / 850
Fax: 06861 / 74713
stadt@merzig.de
www.merzig.de

66663 Merzig
Brauerstraße 5

66653 Merzig
Postfach 10 02 30

 

 

Gemeinde METTLACH
Tel.: 06864 / 830
Fax: 06864 / 8329
Gemeinde-Mettlach@t-online.de
www.mettlach.de

66693 Mettlach
Freiherr-v.-Stein-Straße 64

66689 Mettlach
Postfach 12 20

 

 

Gemeinde NALBACH
Tel.: 06838 / 90020
Fax: 06838 / 84117
info@nalbach.de
www.nalbach.de

66809 Nalbach
Rathausplatz

66807 Nalbach
Postfach 1 60

 

 

Gemeinde NAMBORN
Tel.: 06857 / 9003-0
Fax: 06857 / 900320
rathaus@namborn.de
www.namborn.de

66640 Namborn
Schloßstraße 13

66637 Namborn
Postfach 12 40

 

 

Stadt NEUNKIRCHEN
Tel.: 06821 / 2020
Fax: 06821 / 21530
presse@neunkirchen.de
www.neunkirchen.de

66538 Neunkirchen
Oberer Markt 16

66511 Neunkirchen
Postfach 11 63

 

 

Gemeinde NOHFELDEN
Tel.: 06852 / 8850
Fax: 06852 / 885125
info@nohfelden.de
www.nohfelden.de

66625 Nohfelden
An der Burg

66623 Nohfelden
Postfach 50 30

 

 

Gemeinde NONNWEILER
Tel.: 06873 / 6600
Fax: 06873 / 64171
rathaus@nonnweiler.de
www.nonnweiler.de

66620 Nonnweiler
Trierer Straße 5

66616 Nonnweiler
Postfach 50 05

 

 

Gemeinde OBERTHAL
Tel.: 06854 / 90170
Fax: 06854 / 901717
rathaus@oberthal.de
www.oberthal.de

66649 Oberthal
Brühlstraße 4

66647 Oberthal
Postfach 62

 

 

Stadt OTTWEILER
Tel.: 06824 / 3008-0
Fax: 06824 / 300866
info@ottweiler.de
www.ottweiler.de

66564 Ottweiler
Illinger Straße 7

66560 Ottweiler
Postfach 13 53

 

 

Gemeinde PERL
Tel.: 06867 / 660
Fax: 06867 / 66100
bgmhoffmann@perl-mosel.de
www.perl-mosel.de

66706 Perl
Trierer Straße 28

66702 Perl
Postfach 11 80

 

 

Stadt PÜTTLINGEN
Tel.: 06898 / 6910
Fax: 06898 / 691174
stadtverwaltung@puettlingen.de

www.puettlingen.de

66346 Püttlingen
Rathausplatz 1

66338 Püttlingen
Postfach 10 12 40

 

 

Gemeinde QUIERSCHIED
Tel.: 06897 / 9610
Fax: 06897 / 961110
mail@quierschied.de
www.quierschied.de
 

66287 Quierschied
Rathausstraße 7

66282 Quierschied
Postfach 2 55

 

 

Gemeinde REHLINGEN-SIERSBURG
Tel.: 06835 / 508-0
Fax: 06835 / 508119
info@rehlingen-siersburg.de
www.rehlingen-siersburg.de

66780 Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 23

66774 Rehlingen-Siersburg
Postfach 10 40

 

 

Gemeinde RIEGELSBERG
Tel.: 06806 / 9300
Fax: 06806 / 930201
gemeinde@riegelsberg.de
www.riegelsberg.de

66292 Riegelsberg
Saarbrücker Straße 31-33

66288 Riegelsberg
Postfach 11 43

 

 

Stadt SAARBRÜCKEN
Tel. 0681 / 9050
Fax: 0681 / 905-1536
stadt@saarbruecken.de
www.saarbruecken.de

66104 Saarbrücken
Postfach

 

 

Stadt SAARLOUIS
Tel.: 06831 / 4431
Fax: 06831 / 443495
kreisstadt@saarlouis.de
www.Saarlouis.de

66740 Saarlouis
Großer Markt 1

66722 Saarlouis
Postfach 22 60

 

 

Gemeinde SAARWELLINGEN
Tel.: 06838 / 9007-0
Fax: 06838 / 9007112
info@saarwellingen.de
www.saarwellingen.de

66793 Saarwellingen
Schloßplatz 1

66788 Saarwellingen
Postfach 10 65

 

 

Gemeinde SCHIFFWEILER
Tel.: 06821 / 6780
Fax: 06821 / 67848
gemeinde@schiffweiler.de
www.schiffweiler.de

66578 Schiffweiler
Rathausstraße 11

66575 Schiffweiler
Postfach 21 14

 

 

Gemeinde SCHMELZ
Tel.: 06887 / 3010
Fax: 06887 / 7834
gemeinde@schmelz.de
www.schmelz.de

66839 Schmelz
Rathausplatz

66833 Schmelz
Postfach 11 00

 

 

Gemeinde SCHWALBACH
Tel.: 06834 / 5710
Fax: 06834 / 571111
Gemeinde@Schwalbach-Saar.de
www.Schwalbach-Saar.de

66773 Schwalbach
Hauptstraße 92
 
66764 Schwalbach
Postfach 10 40

 

 

Stadt ST. INGBERT
Tel.: 06894 / 130
Fax: 06894 / 13240
pgaschott@sat-ingbert.de
www.st-ingbert.de

66386 St. Ingbert
Am Markt 12

66369 St. Ingbert
Postfach 19 60

 

 

Stadt ST. WENDEL
Tel.: 06851 / 8090
Fax: 06851 / 809102
stadt@sankt-wendel.de
www.sankt-wendel.de

66606 St. Wendel
Schloßstraße 7

66596 St. Wendel
Postfach 16 80

 

 

Gemeinde SPIESEN-ELVERSBERG
Tel.: 06821 / 7910
Fax: 06821 / 791160
poststelle@spiesen-elversberg.com
 www.spiesen-elversberg.com

66583 Spiesen-Elversberg
Hauptstraße 116

66579 Spiesen-Elversberg
Postfach 11 20

 

 

Stadt SULZBACH
Tel.: 06897 / 5080
Fax: 06897 / 508102
stadt.sulzbach@t-online.de
www.sulzbach-saar.de

66280 Sulzbach
Sulzbachtalstraße 81

66274 Sulzbach
Postfach 13 55

 

 

Gemeinde THOLEY
Tel.: 06953 / 5080
Fax: 06853 / 30178
Gemeinde.Tholey@t-online.de
www.tholey.de

66636 Tholey
Im Kloster 1

66630 Tholey
Postfach 10 20

 

 

Gemeinde ÜBERHERRN
Tel.: 06836 / 9090
Fax: 06836 / 909192
rathaus@ueberherrn.de
www.ueberherrn.de

66802 Überherrn
Rathausstraße 101

66800 Überherrn
Postfach 12 80

 

 

Stadt VÖLKLINGEN
Tel.: 06898 / 130
Fax: 06898 / 132007
info@voelklingen.de
www.voelklingen.de

66333 Völklingen
Rathausplatz

66310 Völklingen
Postfach 10 20 40

 

 

Stadt WADERN
Tel.: 06871 / 5070
Fax: 06871 / 50716
stadt@wadern.de
www.wadern.de

66687 Wadern
Am Markt 1

66681 Wadern
Postfach 12 78

 

 

Gemeinde WADGASSEN
Tel.: 06834 / 9440
Fax: 06834 / 944127
info@wadgassen.de
www.wadgassen.de

66787 Wadgassen
Lindenstraße 114

66782 Wadgassen
Postfach 1 80

 

 

Gemeinde WALLERFANGEN
Tel.: 06831 / 68090
Fax: 06831 / 60769
info@wallerfangen.de
www.wallerfangen.de

66798 Wallerfangen
Fabrikplatz

 

 

Gemeinde WEISKIRCHEN
Tel.: 06876 / 7090
Fax: 06876 / 70918
gemeinde@weiskirchen.de
www.weiskirchen.de

66709 Weiskirchen
Kirchenweg 2

66707 Weiskirchen
Postfach 10 51


Lärmschutzprogramme

An folgenden Straßenabschnitten wurden seit 2000 passive Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern) durchgeführt.

 

Zeitraum

Straße

von NK

nach NK

Ort

2006

A 1

6307 025

6307 405

Nonnweiler

 

 

2000 - 2004

A 1

6707 074

6707 086

Saarbrücken - Heinrichshaus/Kirschheck

2000

A 6

6708 049

6708 097

Saarbrücken - Bischmisheim

2000-2006

A 8

6505 006

6606 049

Beckingen - Saarfels

 

2002-2006

A 8

6607 036

6607 034

Heusweiler - Obersalbach

 

2000-2002

A 8

6608 045

6608 038

Friedrichsthal - Maybach

 

2001-2006

A 8

6609 095

6609 109

Neunkirchen - Ludwigsthal

 

2003-2005

A 8

6609 109

6609 085

Neunkirchen - Bayrisch-Kohlhof

2001

A 620

6606 009

6606 034

Saarlouis - Marienhof

 

2003

B 41

6608 105

6608 106

Neunkirchen - Sinnerthal

 

2001

B 51

6606 060

6606 061

Saarlouis - Fraulautern

 

2000-2002

B 51

6707 073

6707 072

Völklingen

 

 

2002-2004

B 269

6606 046

6607 047

Nalbach - Körprich

 

2000-2006

B 423

6709 054

6609 370

Homburg

 

 

Ausblick

Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt gemäß § 47e durch das Eisenbahnbundesamt.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der Strategischen Lärmkartierung sind bis zum 18. Juli 2008 durch die Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Die Öffentlichkeit soll zu den Vorschlägen für die Lärmaktionspläne gehört werden. Sie soll die Möglichkeit erhalten, an diesen Plänen rechtzeitig und effektiv mitzuwirken. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sollen berücksichtigt werden.

 

Die Priorität von Maßnahmen wird i.a. durch das Ausmaß des Lärms (Wert der Lärmindikatoren und Zahl Betroffener bestimmt).

 

Bei der 2. Stufe der Lärmkartierung zum 30.06.2012 sind Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen KFZ jährlich (entsprechend ca. 8.200 Fahrzeugen täglich) zu berücksichtigen. Ferner werden auch Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zu betrachten sein sowie Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr (entsprechend ca. 82 Zügen pro Tag). Bis zum 18.07.2013 sind hierfür wiederum Lärmaktionspläne aufzustellen. Dieses Verfahren von Lärmkartierung und Aktionsplanung wird danach alle 5 Jahre fortgeschrieben.

FAQ

Wird auch der Lärm von lauten, aufgetunten Motorrädern berücksichtigt?

Nein, in den Verkehrsdaten für die Lärmkartierung sind nur PKW und LKW zu berücksichtigen.

 

Wird auch der Lärm von militärischen Einrichtungen berücksichtigt?

Nein, gemäß EU-Richtlinie sind diese von der Lärmkartierung ausgenommen.

 

Wird auch der Lärm von militärischen Tiefflügen berücksichtigt?

Nein, gemäß EU-Richtlinie sind diese von der Lärmkartierung ausgenommen.

 

Wird auch der Lärm von gewerblichen Anlagen berücksichtigt?

Nein, diese sind nur in Ballungsräumen mit zu berücksichtigen. In der 1. Stufe der Kartierung liegen im Saarland keine Ballungsräume vor.

 

Werden auch die besonders lauten Stunden (bspw. Rush-Hour) berücksichtigt?

Nein, ausschlaggebend ist die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV). Diese wird bspw. an automatischen Zählstellen über längere Zeit erfasst. Es erfolgt einer Mittlung sowohl über den Tag als auch über die Wochentage.

 

Werden Reflexionen zwischen Gebäuden berücksichtigt?

Ja, auch bspw. zwischen parallel verlaufenden Lärmschutzwänden. Die Berücksichtigung erfolgt über den sog. Mehrfachreflexionszuschlag.

 

Wird die höhere Störwirkung von Lichtsignalanlagen berücksichtigt?

Nein, das ist in der Berechnungsvorschrift VBUS nicht vorgesehen.

 

Welche rechtlichen Ansprüche leiten sich aus der Lärmkartierung ab?

Gemäß § 47 Abs. 6 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die Maßnahmen, die Lärmaktionspläne festlegen, durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

 

Welchen Sinn hat die Kartierung resp. Aktionsplanung?

Die EU-Richtlinie macht erstmals im breiten Umfang auf das Problemfeld Lärm aufmerksam uns schafft damit den Zwang zur Auseinandersetzung mit der Thematik, verbunden mit einer Sensibilisierung. Während für andere Umweltmedien vielfach bereits breite Datengrundlagen existieren und anhand dieser auch Entwicklungen beobachtet und Maßnahmen bewertet werden können, gab es für Lärm in der Umwelt bisher keine objektive Datengrundlage im umfassenden Sinn. Durch die Strategische Lärmkartierung wird nicht nur die Möglichkeit geschaffen, auf den berechneten Datengrundlagen eine Aktionsplanung durchzuführen, sondern auch die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Entwicklung in den betroffenen Gebieten durch die stetige Aktualisierung zu beurteilen.

Links

MfU

ZBF

Giering