Information
Datengrundlagen und
Umsetzung der Kartierung
Darstellung der Ergebnisse
(Isophonenkarten, Betroffenheit)
Zur Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie hat das Ministerium für Umwelt des Saarlands
(MfU) das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) an
der FH Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld beauftragt, die Strategische
Lärmkartierung für die ca. 250 km betroffenen Straßen über
6 Millionen KFZ pro Jahr im Rahmen eines Forschungsprojekts durchzuführen.
Das Projekt wurde von Frau Prof. Dr. Kerstin Giering geleitet.
Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und
vom Rat die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm“ („EU-Umgebungslärmrichtlinie“) verabschiedet. Mit ihr soll im
Rahmen der Europäischen Union ein „gemeinsames Konzept festgelegt werden, um
vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch
Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.
Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch
Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und
die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt
sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen in Form eines Aktionsplans
auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu
lassen. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor:
In einer ersten Stufe sind bis zum 30. Juni 2007
für Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (das
sind ca. 16.400 KFZ pro Tag), Haupteisenbahnstrecken mit einem
Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen
mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen - Starts oder
Landungen - pro Jahr Strategische Lärmkarten zu erstellen.
Bis zum 18. Juli 2008 müssen, von diesen Karten
ausgehend, Aktionspläne ausgearbeitet werden, in denen Lärmprobleme und
Lärmauswirkungen, die durch diese Quellen verursacht werden, geregelt werden.
In einer zweiten Stufe bis zum 30. Juni 2012 und
danach alle 5 Jahre sind für alle Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl
von mehr als 100.000, für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von
mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit
einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie
Großflughäfen Strategische Lärmkarten zu erstellen.
Bis zum 18. Juli 2013 und danach alle
5 Jahre müssen Aktionspläne für die Ballungsräume, die Hauptverkehrsstraßen
sowie die Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen ausgearbeitet werden.
Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht
erfolgte am 24. Juni 2005 mit dem § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG). Am 06. März 2006 wurde die „34. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (Verordnung über die
Lärmkartierung – 34. BImSchV)“ erlassen. Durch diese werden insbesondere
die durch die Richtlinie vorgegebenen Anforderungen an die Lärmkartierung
konkretisiert und weiter umgesetzt.
Eine Konkretisierung der für die Kartierung
notwendigen Berechnungsmethoden erfolgte u.a. durch die „Vorläufige Berechnungsmethode
für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)“ vom 15. Mai 2006 sowie die
„Vorläufige Berechnungsmethode für die Ermittlung von Belastetenzahlen durch
Umgebungslärm (VBEB)“ vom 09. Februar 2007.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren
Umsetzung in nationales Recht sind klare Vorgaben für die zeitliche
Durchführung der Strategischen Lärmkartierung und Aktionsplanung getroffen
worden.
Insbesondere die Anhänge IV und VI der
Richtlinie sowie die § 5ff. der Verordnung über die Lärmkartierung treffen
detaillierte Aussagen über die an die Lärmkarten zu stellenden Anforderungen.
Die Ermittlung der Lärmbelastung durch den
Straßenverkehr erfolgt in Deutschland generell durch Berechnung.
Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die
Lärmindizes LDEN und LNight verwendet.
Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den
gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag
(day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis
22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr),
wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB und für die Nacht ein Zuschlag
von 10 dB erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen
Zeitabschnitten zu berücksichtigen.
Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht
wider. Er liegt bei Straßen in der Regel unter dem Wert des LDEN.
Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über
Grund bestimmt.
Die Lärmbelastung wird einerseits bestimmt durch die
Straßeneigenschaften. Das sind insbesondere
Die DTV und der LKW-Anteil werden durch Zählung der Fahrzeuge
(automatisiert oder manuell), in der Regel alle 5 Jahre im Rahmen der
Bundesverkehrszählung (BVZ) ermittelt. Andererseits spielen auch das Gelände
und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der
Ausbreitung des Schalls eine Rolle.
Alle Berechnungen wurden mit dem Schallberechnungsprogramm SoundPLAN
ausgeführt. Dabei wird aus den o.a. Straßeneigenschaften zunächst die Emission,
also die Schallabstrahlung, der Straße ermittelt. Die räumlichen Gegebenheiten
werden in einem digitalen Geländemodell nachgebildet. Durch eine
Schallausbreitungsrechnung wird die Lärmbelastung (Immission) an den interessierende
Orten (Immissionsorten) bestimmt.
Die Geräuscheinwirkungen wurden, wie in § 5 Abs. 2,
34. BImschV vorgeschrieben, in einer Höhe von 4 m über dem Boden
berechnet. Dies entspricht ungefähr der Höhe des ersten Obergeschosses.
Datengrundlagen und
Umsetzung der Kartierung
Für die Lärmkartierung werden folgende Daten
benötigt:
·
Digitales Geländemodell (DGM)
·
Straßendaten
·
Lage und Eigenschaften abschirmender Hindernisse (Gebäude,
Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle)
·
Gebäudedaten
·
Einwohner pro Wohngebäude
·
Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude
·
Aussagen zur Umgebung (Flächennutzung)
·
Sonstige (Kommunengrenzen, Orthophotos)
Die Daten wurden durch die jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt.
Sie wurden ggf. in einem Geographischen Informationssystem (GIS) aufbereitet,
in das Schallberechnungsprogramm SoundPLAN eingelesen, weiter bearbeitet und
validiert.
Die Daten spiegeln die Situation zum Zeitpunkt der Datenerhebung wider;
sind also nicht tagesaktuell. Das kann sich bspw. im Fehlen von Gebäuden (z.B.
in Neubaugebieten), dem noch Vorhandensein inzwischen abgerissener Gebäude
sowie ggf. auftretenden Änderungen der Streckenführung der Straßen äußern. Bei
den Straßendaten wurde auf die Werte der Bundesverkehrszählung 2000
zurückgegriffen, da zum Zeitpunkt der Bearbeitung die Ergebnisse der
Bundesverkehrszählung 2005 noch nicht vorlagen.
Aus Höhenpunkten und Höhenlinien wird ein Digitales Geländemodell
berechnet, das die Geländestruktur widerspiegelt.
Im Bereich der L132 (St. Wendel) waren wesentliche Lücken in den
Höheninformationen enthalten, so dass in diesem Bereich kein DGM berechnet
werden konnte und die Berechnung der Lärmbelastung mit ebenem Gelände erfolgte.
Datenlücken bei den Höhenpunkten traten auch in anderen Bereichen des Saarlands
auf, so bspw. in der Umgebung der A 8. In einigen Bereichen des Saarlands
können auch Abweichungen zur tatsächlichen Geländestruktur auftreten. Diese
Unstimmigkeiten in den Ausgangsdaten können im Rahmen der Kartierung nicht
aufgehoben werden.
Es wurden die Verkehrsmengenangaben (Durchschnittliche Tägliche
Verkehrsstärke, LKW-Anteil) der Bundesverkehrszählung 2000 zugrunde gelegt. Die
Verkehrszahlen wurden mit einer Prognose auf das Jahr 2006 hochgerechnet. Für
die Straßenoberflächen, Geschwindigkeiten der PKW und LKW wurden, da keine da
keine differenzierten Angaben dazu vorlagen, Pauschalisierungen angesetzt.
In einzelnen Fällen sind seit 2000 Straßen im Verlauf verändert wurden;
diese sind i.a. nicht berücksichtigt.
Lärmschutzwände wurden nur an den betrachteten Straßen berücksichtigt.
Lärmschutzwälle sind in vielen Fällen im DGM enthalten.
Für die Höhen der Gebäude wurden, da keine Angaben dazu vorlagen,
Pauschalisierungen angesetzt.
Darstellung der Ergebnisse
(Isophonenkarten, Betroffenheit)
Die Isophonenkarten stellen die Geräuschsituation flächenhaft dar.
Als Isophonenkarten (Rasterlärmkarten, RLK) werden, wie in § 2 der
34. BImschV gefordert, die beiden Lärmindizes dargestellt LDEN
und LNight.
Die Isophonenkarten wurden für jede Straße bzw. jeden Straßenabschnitt
separat erstellt.
Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImschV wird die
Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit
einer Klassenbreite von 5 dB(A)dargestellt:
55 dB(A) < LDEN £ 60 dB(A),
60 dB(A) < LDEN £ 65 dB(A),
65 dB(A) < LDEN £ 70 dB(A),
70 dB(A) < LDEN £ 75 dB(A)
sowie
LDEN > 75 dB(A).
Für den LNight wird die Lärmbelastungen in den folgenden
Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB(A)dargestellt:
50 dB(A) < LNight £ 55 dB(A),
55 dB(A) < LNight £ 60 dB(A),
60 dB(A) < LNight £ 65 dB(A),
65 dB(A) < LNight £ 70 dB(A)
sowie
LNight > 70 dB(A).
Die Farben für die Darstellung der Isophonenbänder sind entsprechend dem
Anhang B der DIN 18005, Teil 2 zu wählen. Das braun skalierte
Farbband entspricht also Isophonenwerten von weniger als 55 dB(A), das
ocker Farbband entspricht Werten von größer als 55 bis 60 dB(A), das rote
Farbband von größer als 60 bis 65 dB(A) usw.
Bei Lärmschutzwänden (LSW), die eingetragen sind, aber scheinbar keine
Wirkung zeigen, ist zu berücksichtigen, dass viele LSW eine Höhe von ca.
3 m aufweisen, die Isophonenkarten jedoch in einer Höhe von 4 m über
Grund gerechnet wurden, so dass die Wirkung der LSW hier kaum zu Tage treten
kann.
Verengen sich die Isophonen, liegt dies meist an Unebenheiten im
Gelände. Steigt direkt neben der Straße das Gelände stark an, kann sich der
Schall nicht gleichmäßig ausbreiten und somit kommt es zum Einschnüren der
Isophonen.
Auch in der Umgebung von Brücken ist das Isophonenbild gestört. Der
Schall erfährt auf seinem Weg zum Talboden bereits eine Dämpfung. Somit ist es
möglich, dass es in Bereichen, die näher an der Straßenachse liegen, leiser
ist, als in solchen Bereichen, die weiter entfernt, aber auf Straßenhöhe
liegen.
In den Isophonenkarten für den Lärmindikator LDEN ist die
Iosphonenlinien mit 70 dB(A) eingezeichnet. Diese stellt den Wert für
Lärmsanierung (Grenzwert tags für u.a. Allgemeine Wohngebiete nach der
Richtlinie für Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen) dar.
In den Isophonenkarten für den Lärmindikator LNight ist die
Iosphonenlinien mit 60 dB(A) eingezeichnet. Diese stellt den Wert für
Lärmsanierung (Grenzwert nachts für u.a. Allgemeine Wohngebiete nach der
Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen) dar.
Diese Isophonenlinien stellen Werte dar, bei deren Überschreitung
Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden.
Betroffenheit
Die Betroffenheit wird durch die folgenden Parameter beschrieben:
Die Angaben zur Betroffenheit erfolgen für jede Straße in jeder Kommune
separat. Die betroffene Fläche in km² wird pro Kommune angegeben. Die Analyse
der Betroffenheit erfolgt entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImschV.
Tabellarisch dargestellt werden die Anzahl der Bewohner in den oben
dargestellten Lärmpegelbereichen) sowohl für den Lärmindikator LDEN
als auch für den Indikator LNight. Dabei wird einmal die ungerundete
Anzahl von Betroffenen angegeben, zum anderen die nach EU-Richtlinie auf die
nächste Hunderterstelle gerundete Zahl.
Die Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ist nur
für den Lärmindikator LDEN darzustellen. Hier erfolgt jeweils eine
Bestimmung für den Isophonenbereich größer 55 dB(A), größer 65 dB(A)
und größer 75 dB(A). Die Angaben sind kumulativ, d.h. in dem Bereich
> 55 dB(A) sind auch die Betroffenheiten mit > 65 dB(A)
und > 75 dB(A) enthalten. Bei der Zahl betroffener Wohnungen wird
einmal die ungerundete Anzahl angegeben, zum anderen die nach EU-Richtlinie
geforderte, auf die nächste Hunderterstelle gerundete Zahl.
Zuständig für die Strategische Lärmkartierung sind nach § 47e
BImSchG die Gemeinden.
Eine Liste der Adressen der saarländischen Kommunen finden Sie hier:
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Gemeinde BECKINGEN |
66701
Beckingen |
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Stadt BEXBACH |
66450
Bexbach |
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Stadt BLIESKASTEL |
66440
Blieskastel |
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Gemeinde BOUS |
66359
Bous |
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Stadt DILLINGEN |
66763
Dillingen |
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Gemeinde ENSDORF |
66806
Ensdorf |
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Gemeinde EPPELBORN |
66571
Eppelborn |
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Gemeinde FREISEN |
66629
Freisen |
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Stadt FRIEDRICHSTHAL |
66299
Friedrichsthal |
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Gemeinde GERSHEIM |
66453
Gersheim |
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Gemeinde GROSSROSSELN |
66352
Großrosseln |
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Gemeinde HEUSWEILER |
66265
Heusweiler |
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Stadt HOMBURG |
66424
Homburg |
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Gemeinde ILLINGEN |
66557
Illingen |
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Gemeinde KIRKEL |
66459
Kirkel |
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Gemeinde KLEINBLITTERSDORF |
66271
Kleinblittersdorf |
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Stadt LEBACH |
66822
Lebach |
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Gemeinde LOSHEIM
AM SEE |
66679
Losheim am See |
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Gemeinde MANDELBACHTAL |
66399
Mandelbachtal 1 |
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Gemeinde MARPINGEN |
66646
Marpingen |
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Gemeinde MERCHWEILER |
66589
Merchweiler |
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Stadt MERZIG |
66663
Merzig |
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Gemeinde METTLACH |
66693
Mettlach |
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Gemeinde NALBACH |
66809
Nalbach |
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Gemeinde NAMBORN |
66640
Namborn |
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Stadt NEUNKIRCHEN |
66538
Neunkirchen |
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Gemeinde NOHFELDEN |
66625
Nohfelden |
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Gemeinde NONNWEILER |
66620
Nonnweiler |
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Gemeinde OBERTHAL |
66649
Oberthal |
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Stadt OTTWEILER |
66564
Ottweiler |
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Gemeinde PERL |
66706
Perl |
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Stadt PÜTTLINGEN |
66346
Püttlingen |
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Gemeinde QUIERSCHIED |
66287
Quierschied |
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Gemeinde REHLINGEN-SIERSBURG
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66780
Rehlingen-Siersburg |
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Gemeinde RIEGELSBERG |
66292
Riegelsberg |
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Stadt SAARBRÜCKEN |
66104
Saarbrücken |
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Stadt SAARLOUIS |
66740
Saarlouis |
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Gemeinde SAARWELLINGEN |
66793
Saarwellingen |
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Gemeinde SCHIFFWEILER |
66578
Schiffweiler |
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Gemeinde SCHMELZ |
66839
Schmelz |
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Gemeinde SCHWALBACH |
66773
Schwalbach |
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Stadt ST.
INGBERT |
66386 St.
Ingbert |
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Stadt ST.
WENDEL |
66606 St.
Wendel |
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Gemeinde SPIESEN-ELVERSBERG |
66583
Spiesen-Elversberg |
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Stadt SULZBACH |
66280
Sulzbach |
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Gemeinde THOLEY |
66636
Tholey |
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Gemeinde ÜBERHERRN |
66802
Überherrn |
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Stadt VÖLKLINGEN |
66333
Völklingen |
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Stadt WADERN |
66687
Wadern |
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Gemeinde WADGASSEN |
66787
Wadgassen |
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Gemeinde WALLERFANGEN |
66798
Wallerfangen |
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Gemeinde WEISKIRCHEN |
66709
Weiskirchen |
An folgenden Straßenabschnitten wurden seit 2000 passive
Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern) durchgeführt.
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Zeitraum |
Straße |
von NK |
nach NK |
Ort |
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2006 |
A 1 |
6307 025 |
6307 405 |
Nonnweiler |
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2000 -
2004 |
A 1 |
6707 074 |
6707 086 |
Saarbrücken
- Heinrichshaus/Kirschheck |
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2000 |
A 6 |
6708 049 |
6708 097 |
Saarbrücken
- Bischmisheim |
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2000-2006 |
A 8 |
6505 006 |
6606 049 |
Beckingen - Saarfels |
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2002-2006 |
A 8 |
6607 036 |
6607 034 |
Heusweiler
- Obersalbach |
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2000-2002 |
A 8 |
6608 045 |
6608 038 |
Friedrichsthal
- Maybach |
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2001-2006 |
A 8 |
6609 095 |
6609 109 |
Neunkirchen
- Ludwigsthal |
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2003-2005 |
A 8 |
6609 109 |
6609 085 |
Neunkirchen
- Bayrisch-Kohlhof |
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2001 |
A 620 |
6606 009 |
6606 034 |
Saarlouis - Marienhof |
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2003 |
B 41 |
6608 105 |
6608 106 |
Neunkirchen
- Sinnerthal |
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2001 |
B 51 |
6606 060 |
6606 061 |
Saarlouis
- Fraulautern |
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2000-2002 |
B 51 |
6707 073 |
6707 072 |
Völklingen |
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2002-2004 |
B 269 |
6606 046 |
6607 047 |
Nalbach -
Körprich |
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2000-2006 |
B 423 |
6709 054 |
6609 370 |
Homburg |
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Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt gemäß § 47e durch
das Eisenbahnbundesamt.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Strategischen Lärmkartierung sind bis
zum 18. Juli 2008 durch die Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen, mit
denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Die
Öffentlichkeit soll zu den Vorschlägen für die Lärmaktionspläne gehört werden.
Sie soll die Möglichkeit erhalten, an diesen Plänen rechtzeitig und effektiv mitzuwirken.
Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sollen berücksichtigt werden.
Die Priorität von Maßnahmen wird i.a. durch das Ausmaß des Lärms (Wert
der Lärmindikatoren und Zahl Betroffener bestimmt).
Wird auch der Lärm von lauten, aufgetunten Motorrädern berücksichtigt?
Nein, in den Verkehrsdaten für die Lärmkartierung sind nur PKW und LKW
zu berücksichtigen.
Wird auch der Lärm von militärischen Einrichtungen berücksichtigt?
Nein, gemäß EU-Richtlinie sind diese von der Lärmkartierung ausgenommen.
Wird auch der Lärm von militärischen Tiefflügen berücksichtigt?
Nein, gemäß EU-Richtlinie sind diese von der Lärmkartierung ausgenommen.
Wird auch der Lärm von gewerblichen Anlagen berücksichtigt?
Nein, diese sind nur in Ballungsräumen mit zu berücksichtigen. In der 1.
Stufe der Kartierung liegen im Saarland keine Ballungsräume vor.
Werden auch die besonders lauten Stunden (bspw. Rush-Hour)
berücksichtigt?
Nein, ausschlaggebend ist die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke
(DTV). Diese wird bspw. an automatischen Zählstellen über längere Zeit erfasst.
Es erfolgt einer Mittlung sowohl über den Tag als auch über die Wochentage.
Werden Reflexionen zwischen Gebäuden berücksichtigt?
Ja, auch bspw. zwischen parallel verlaufenden Lärmschutzwänden. Die
Berücksichtigung erfolgt über den sog. Mehrfachreflexionszuschlag.
Wird die höhere Störwirkung von Lichtsignalanlagen berücksichtigt?
Nein, das ist in der Berechnungsvorschrift VBUS nicht vorgesehen.
Welche rechtlichen Ansprüche leiten sich aus der Lärmkartierung ab?
Gemäß § 47 Abs. 6 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die Maßnahmen, die
Lärmaktionspläne festlegen, durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der
zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen
Rechtsvorschriften durchzusetzen. Sind in den Plänen
planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen
Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.
Welchen Sinn hat die Kartierung resp. Aktionsplanung?
Die EU-Richtlinie macht erstmals im breiten Umfang auf das Problemfeld Lärm aufmerksam uns schafft damit den Zwang zur Auseinandersetzung mit der Thematik, verbunden mit einer Sensibilisierung. Während für andere Umweltmedien vielfach bereits breite Datengrundlagen existieren und anhand dieser auch Entwicklungen beobachtet und Maßnahmen bewertet werden können, gab es für Lärm in der Umwelt bisher keine objektive Datengrundlage im umfassenden Sinn. Durch die Strategische Lärmkartierung wird nicht nur die Möglichkeit geschaffen, auf den berechneten Datengrundlagen eine Aktionsplanung durchzuführen, sondern auch die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Entwicklung in den betroffenen Gebieten durch die stetige Aktualisierung zu beurteilen.